Unter Kanalinspektion im öffentlichen Bereich versteht man in der Regel eine TV-Befahrung des Rohrnetzes der Kanalisation. Dabei wird die Videoinspektion der Kanalisation in der Regel von Städten und Gemeinden in Auftrag gegeben, um infrastrukturellen Schäden wie Wasserrohrbrüchen und Überschwemmungen im innerstädtischen Bereich vorzubeugen. Auch in Privathaushalten werden Kanalinspektionen durchgeführt, jedoch kommen hier andere Untersuchungsverfahren zum Einsatz. Statt des Kanalinspektionsfahrwagens werden aufgrund der dünneren Rohrdurchmesser Schiebekamerasysteme genutzt, um das Rohrinnere mithilfe einer Satellitenkamera sichtbar zu machen.
Kanalinspektionen werden auch durchgeführt, um die genauen Zuständigkeiten bei auftretenden Wasserschäden zu klären. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Inhaber einer betroffenen Versorgungsleitung für die Beseitigung auftretender Schäden an dieser verantwortlich. Zwar befindet sich ein Großteil der Wasserleitungen im Besitz der Gemeinden, jedoch sind Hauseigentümer nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. September 2014[2] selbst für einen beherrschbaren Risikobereich verantwortlich. In Einzelfällen wird daher mittels Dichtigkeitsprüfung per Videoinspektion festgestellt, in welchen Zuständigkeitsbereich ein auftretendes Problem fällt und welche Partei für dieses haftbar gemacht wird.